Gesundheitswerbung und DSGVO auf der Website deiner Zahnarztpraxis (Katalonien)
Deine Website ist Gesundheitswerbung, ob du es so fühlst oder nicht. Es gibt eine Norm von 1996, die fast keine Praxis erfüllt — und sie nicht zu erfüllen kostet bis zu 601.012 €.
Deine Website ist Gesundheitswerbung, ob du es so fühlst oder nicht: Du bewirbst Gesundheitsleistungen gegenüber der Öffentlichkeit, und das hat einen eigenen rechtlichen Rahmen, den fast niemand in der Branche einhält — nicht aus böser Absicht, sondern weil es niemand erklärt hat. Dieser Beitrag ist diese Erklärung, mit Zahlen, gedacht für die Website einer Zahnarztpraxis in Katalonien.
der Rahmen in vier Zahlen
1996
RD 1907/1996 gilt weiterhin
601.012 €
Höchststrafe (sehr schwer)
3.675
zugelassene Praxen in Katalonien
1
Pflichtangabe in deiner Werbung
Die Regel, die fast niemand einhält
Das Königliche Dekret 1907/1996 über Werbung mit behauptetem Gesundheitszweck sagt in Artikel 6: Zugelassene Gesundheitseinrichtungen dürfen werben, aber ihre Werbung muss sich im Rahmen der Zulassung bewegen UND die von der Gesundheitsbehörde erteilte Registriernummer angeben. In Katalonien ist diese Behörde die Generalitat, und diese Nummer stammt aus dem Registre de centres sanitaris — demselben Register, aus dem die heute 3.675 zugelassenen Praxen im Gebiet stammen.
Übersetzung: Wenn die Website deiner Praxis ihre Registriernummer nicht zeigt, verstößt sie gegen eine Norm von 1996, die weiterhin gilt. Das ist kein bürokratisches Detail: Es ist das Erste, das ein Inspektor prüft, wenn sich jemand über deine Werbung beschwert.
Und die zwei Regeln danach
Erstens: Werbung, die über den Inhalt deiner Zulassung hinausgeht, erfordert eine vorherige Genehmigung (Art. 6.2). Zweitens: Artikel 4 verbietet Werbung für Behandlungen bei übertragbaren Krankheiten, Krebs, Diabetes, Schlaflosigkeit und anderen — Vorsicht bei Versprechen wie „garantierte Ergebnisse in einer Sitzung“: Medizinische Garantien darf man in der Gesundheitswerbung nicht versprechen, schon gar nicht ohne Zulassung.
Die Strafen, mit Zahlen
Das Allgemeine Gesundheitsgesetz 14/1986 stuft Verstöße in drei Stufen ein: leicht, bis 3.005 €; schwer, bis 15.025 €; und sehr schwer, bis 601.012 €. Das ist kein theoretisches Risiko: Die Autonomen Gemeinschaften kontrollieren Gesundheitswerbung aktiv, und eine Beschwerde eines Mitbewerbers — in einer Branche mit 3.675 Praxen in Katalonien — ist häufiger, als es scheint.
DSGVO: die andere Hälfte
Gesundheitsdaten sind eine besondere Kategorie (Art. 9 DSGVO): Die Einwilligung muss ausdrücklich sein, nicht vermutet. In der Praxis bedeutet das für die Website einer Praxis: Wenn dein Kontaktformular nach dem Grund des Besuchs fragt, verarbeitest du bereits Gesundheitsdaten — du brauchst eine angehakte Einwilligung und eine Datenschutzerklärung, die das sagt. Cookies richten sich nach dem Leitfaden der AEPD (ohne Tracker gibt es keine Einwilligung zu verwalten). Und WhatsApp mit Patienten: Gesundheitsdaten über Kanäle ohne Garantien zu senden, ist eine Entscheidung, die durchdacht, dokumentiert und dem Patienten erklärt sein muss.
Die Checkliste für die Website deiner Praxis:
Registriernummer sichtbar — auf der Website und in aller Werbung (mindestens im Footer).
Werbung innerhalb der Zulassung — nur Leistungen und Behandlungen, für die du zugelassen bist.
Keine medizinischen Garantien — „garantierte Ergebnisse“ verspricht man nicht; man beweist sie mit Fällen.
Formulare mit dem Minimum — und ausdrückliche Einwilligung, wenn sie nach dem Besuchsgrund fragen.
Datenschutzerklärung mit Gesundheitsdaten — die die besondere Kategorie und die Einwilligung benennt.
Cookies nach AEPD — die sauberste Option: null Tracker, null Banner.
Die Normen sind kein Papierkram: Sie sind der Unterschied zwischen einer Beschwerde, die zu den Akten gelegt wird, und einer, die dich 15.000 € kostet. Und es ist an einem Nachmittag erledigt — sobald es dir jemand erklärt.
Was ich tue
Jede Praxis-Website, die das Studio verlässt, trägt das standardmäßig: Impressum mit Identifikation der Einrichtung, Registriernummer an der richtigen Stelle, Formulare, die das Minimum fragen, eine Datenschutzerklärung, die Gesundheitsdaten benennt, und null Tracker — die Website spioniert niemanden aus, und das ist auch Marketing: „Deine Website spioniert deine Patienten nicht aus“ kann man laut sagen.
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